Sonntag, Februar 24, 2013

Stand in den Kommentaren in der "Zeit" und klingt irgendwie schlüssig


HARALD MARTENSTEINÜber echten und falschen Tierschutz

Sex mit Tieren soll verboten werden, aber Quälerei bei der Tierschlachtung bleibt legal? An der deutschen Rechtsprechung stimmt etwas nicht, findet Harald Martenstein.
Alle Kolumnen von Harald Martenstein aus dem ZEITmagazin zum Nachlesen
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Es gibt Sonderformen des Begehrens, die ich irgendwie begreifen kann, obwohl ich selbst so etwas eher nicht tun würde. Dass manche Menschen Schmerz als lustvoll empfinden, leuchtet zum Beispiel ein. Schmerz, eine starke Empfindung. Den Drang, sich zur Dragqueen zu schminken, eine Vorliebe für Füße, die Lust am Auspeitschen – das kapiere ich alles. Was ich überhaupt nicht verstehe, ist der Wunsch mancher Leute, mit ihrem Hund Sex zu haben. Allein schon der Geruch meines Hundes törnt mich total ab. Geruch ist in der Erotik ja immer sehr wichtig.
Kürzlich hat der Bundestag beschlossen, dass Sex mit Tieren wieder strafbar sein soll. Die sogenannte Sodomie ist, bis 1969, schon mal strafbar gewesen, Paragraf 175b. Das hat man im Rahmen der Liberalisierung des Strafrechts damals abgeschafft, mit der Begründung, dass sich das Strafrecht aus Moralfragen besser heraushält. Immerhin gibt es ja das Verbot der Tierquälerei. Ein Mensch, der ein Tier quält, macht sich strafbar, egal, ob dabei Sex eine Rolle spielt oder einfach nur Rohheit. Ob die Mehrheit eine bestimmte Sexualpraktik als widernatürlich empfindet, darf für das Strafrecht keine Rolle spielen – so dachte man damals, 1969, im goldenen Zeitalter der Liberalität.
Ich habe mir den Tierschutz-Paragrafen angeschaut. Es heißt da, dass man Tieren nicht ohne Grund erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügen darf. Da frage ich mich spontan, wieso unsere Schlachthäuser nicht längst von der Polizei dichtgemacht worden sind. Wenn ich lese oder in Filmen sehe, auf welche Weise Tiere in den Fleischfabriken behandelt werden, erscheinen mir die Wörter »Schmerzen« und »Leiden« durchaus zutreffend. Einen zwingenden »Grund« dafür gibt es eigentlich nicht. Man kann Tiere auch weniger grausam behandeln, bevor man sie isst. Das Fleisch kommt dann freilich etwas teurer – na und? Hungern muss deshalb keiner.
Vor ein paar Tagen habe ich mir das Philosophie-Magazin gekauft. ImPhilosophie-Magazin befassen sie sich ebenfalls mit dem moralischen Problem der Sodomie. Sie stellen dort die Frage, weshalb man den Tieren zwar straffrei den Kopf abhacken darf, Begründung: Ich habe Lust auf Fleisch, es andererseits aber verbietet, sie zu begatten, trotz der moralisch etwa gleichwertigen Begründung: Ich habe Lust auf Sex. Logisch sei das nicht. Die Philosophen können es nicht begreifen. Wenn man Tierquälerei im Kleinen verbietet, wieso erlaubt man sie dann im Großen? Denn während die Sodomisten oder Zoophilen, wie sie selbst sich nennen, eine winzige Minderheit sind, handelt es sich bei den Schlachthöfen um ein Massenphänomen.
Und das dürfte auch der Grund sein für das unlogische Verhalten des Bundestages. Ein strenges Tierschutzgesetz berührt wirtschaftliche Interessen, da müsste man Mut und Kampfgeist beweisen und Lobbygruppen widerstehen, während das Verbot der Sodomie sich relativ problemlos durchsetzen und kaum kontrollieren lässt. Es hilft den Tieren so gut wie nicht, es ist einfach nur billig, es ist die heutzutage so beliebte moralisierende Symbolpolitik.
Klar, ein paar Verbesserungen des Tierschutzes gibt es, von Zeit zu Zeit. Zum Beispiel wurde beschlossen, dass Ferkel nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden dürfen. Dieses Verbot tritt allerdings erst 2019 in Kraft. Das Sodomieverbot dagegen könnte noch 2013 in Kraft treten. Von 2013 bis 2019 darf dann jeder Deutsche einem Ferkel ohne Betäubung die Hoden abschneiden. Wenn er aber dem Ferkel in sexueller Absicht an den Schwanz fasst, ist dies verboten.
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